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Bildimpressionen aus dem Schutzengelprojekt |
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Kein Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss |
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Unter Alkoholeinfluss sollte man
prinzipiell kein Fahrzeug führen. Sonst riskiert man den Entzug der
Fahrerlaubnis. Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem Auto oder
«nur» mit dem Fahrrad unterwegs ist. In diesem Zusammenhang weist der
Deutsche Anwaltverein auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Berlin-Brandenburg hin.
In
dem Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98
Promille wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Er
hatte dagegen geklagt und erklärt, dass er mit einem Fahrrad unterwegs
gewesen sei, wofür man keinen Führerschein brauche.
Das Gericht
wies die Klage ab. Zur Begründung hieß es, das
medizinisch-psychologische Gutachten habe ergeben, dass man beim Kläger
von einer erheblichen Alkoholproblematik ausgehen müsse. So habe er den
außergewöhnlich hohen Wert von 1,98 Promille bagatellisiert, was für
einen längerfristigen missbräuchlichen Umgang mit Alkohol spreche.
Zudem habe er erhebliche Wissensdefizite über die Auswirkung von
Alkohol beim Führen von Fahrzeugen gezeigt. Es sei daher unerheblich,
ob er beim Führen eines Autos, Motorrades oder Fahrrades auffällig
geworden sei oder nicht.
(Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 1 N 80.07)
Quelle: Yahoo Nachrichten Deutschland 9.7.2009
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